“Es sind kleine Rädchen,
die Großes in Bewegung setzen”
Hilfe zur Selbsthilfe
Getreu dem Motto „Gemeinsam schaffen wir das!“ hat die Nissen Stiftung seit ihrer Gründung mehrere hundert junge Menschen sowie Erwachsene in die Lage versetzt, ihre selbst gesteckten Ziele zu verwirklichen. Sei es in ihrer beruflichen bzw. persönlichen Entwicklung zur Erlangung qualifizierter Abschlüsse oder bei der Vorbereitung auf eine selbstständige Existenz sowie im Rahmen von Schulentwicklungsprojekten. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung aus den Mitteln der Nissen Stiftung konnten Lebensziele sowie Projekte realisiert werden, die ohne diese Förderung nicht möglich gewesen wären.
“Die Antragsstellung war überraschend unkompliziert und die Kommunikation stets freundlich und auf Augenhöhe...”
In diesen Zeiten sich selbstständig machen? Und dann auch noch mit einer Buchhandlung? Wir haben uns trotz vieler kritischer Kommentare und Einwände nicht abhalten lassen. Die Buchhandlung Blattgold ist Teil einer Ladengemeinschaft in der Wexstraße 28 in der Hamburger-Neustadt und wurde zusammen von Nina Jades und Marte Ohrt im Mai 2021 gegründet. Mit einem kleinen und kuratierten Sortiment verstehen wir uns als Anlaufstelle für die "literarischeGrundversorgung" hier im Viertel. Wir hatten schon lange vor, eine eigene (und vor allem sehr kleine) Buchhandlung mit eigener Handschrift zu eröffnen. Nach jahrelanger Planung und Suche nach der passenden Immobilie konnten wir mitten im Lockdown loslegen – dank der Unterstützung der Nissen-Stiftung. Die Antragsstellung war überraschend unkompliziert und die Kommunikation stets freundlich und auf Augenhöhe. Das war - nach den negativen Erfahrungen mit Kreditinstituten - eine großartige Bestätigung für unser Vorhaben. Auf knapp 35m² finden nun Buchbegeisterte nicht nur neue Impulse und Lesestoff, sondern auch außergewöhnliche buchaffine Geschenke wie Anstecker, Stifte und Notizbücher.
Das Team
der Nissen Stiftung
Die Zusammensetzung des ehrenamtlich tätigen Vorstandes aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft bietet die fachlichen Voraussetzungen für die Auswahl von Bewerbern und Projekten. Erfahrung und Expertise aus freiberuflichem, kammer- und hochschulpolitischem Umfeld sorgen für eine gute Vernetzung zu Menschen und Institutionen.
Geschäftsführer TGI Mittelstandsberatung
HSBA Hamburg School of Business Administration
Betriebsberater Handwerkskammer Hamburg
Andreas August Friedrich Nissen & Alwine Schulze-Nissen Stiftung
Die Netzwerke der
Nissen Stiftung
HSBA - die Hochschule der Hamburger Wirtschaft
Die HSBA ist die Business School der Hamburger Wirtschaft, deren Auftrag es ist, Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter und Rekrutierung vielversprechender Talente zu unterstützen. Zugleich bietet sie Studierenden unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund hervorragende Bildungsmöglichkeiten.
Stiftung mit Tradition
Andreas August Friedrich Nissen – ein Ende des 19. Jahrhunderts bedeutender und angesehener Hamburger Bauunternehmer – engagierte sich in besonderem Maße für die Entwicklung der heutigen Stadtteile Rotherbaum, Grindel, Winterhude sowie Eimsbüttel und wurde so ein wohlsituierter Bürger seiner Heimatstadt.
Noch Fragen?
Wir beantworten Sie gerne.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Bürger bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, die:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren ständigen Aufenthalt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland haben und nach Abschluss der Förderungsmaßnahmen beibehalten,
- eine handwerkliche, akademische oder gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben bzw. sich noch in einer handwerklichen, akademischen oder gleichwertigen Ausbildung oder Weiterbildung befinden,
- einen qualifizierten Schulabschluss anstreben,
- Gewähr für gute Leistungen in ihrem Fachbereich bieten.
Antragstellung
Anträge sind schriftlich und mit folgenden Unterlagen an den Stiftungsvorstand zu richten:
- ausführlicher Lebens- und Ausbildungslauf (inklusive Nachweis),
- Darstellung des Vorhabens, zu dessen Mitfinanzierung das beantragte Darlehen dienen soll,
- Finanzierungsnachweis des Vorhabens einschließlich Angaben über in Anspruch genommene andere Finanzierungsquellen,
- Vorschläge zur Sicherung und Tilgung des beantragten Darlehens.
Wie finanziert sich die Stiftung?
Das Stiftungsvermögen, welches u.a. aus 2 vermieteten Wohnhäusern in Hamburg-Rotherbaum mit insgesamt 22 Wohn- und Gewerbeeinheiten besteht, sorgt durch die jährlichen Mieteinnahmen i.H.v. ca. € 200.000,– für die notwendige Liquidität zur Verwirklichung des Stiftungszweckes.
Wer kontrolliert die Vorgänge?
Die Stiftungsbehörde sowie das Finanzamt überprüfen alljährlich die Stiftungsarbeit.
Wie hoch sind die Fördersummen bei Existenzgründung?
- Das Darlehen wird grundsätzlich zinslos, als einmalige Investitionshilfe zur Begründung einer selbstständigen Existenz gewährt.
- Als Begründung einer selbstständigen Existenz gilt neben der Neugründung auch die Übernahme eines bereits vorhandenen Betriebes oder die maßgebliche Beteiligung an einem solchen.
- Das Darlehen soll im Einzelfall € 25.000,– nicht übersteigen, nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine Überschreitung bewilligt werden.
Wie hoch sind die Fördersummen bei der Förderung von Berufs- und Schulbildung?
- Zur Förderung der Berufs- und Schulausbildung kann das Darlehen auch als Lebenshaltungskostenzuschuss in monatlichen Raten ausgezahlt werden, und zwar ebenfalls zinslos.
- In diesem Fall sollen die Zahlungen € 750,- nicht übersteigen und höchstens für 24 Monate gewährt werden.
Wie hoch sind die Fördersummen bei der Förderung von Schulentwicklungsprojekten?
- Zum Zwecke der Förderung der Schulbildung sowie der schulischen und beruflichen Qualifizierung können auch Träger-Institutionen gefördert werden, die derartige Maßnahmen anbieten und verantwortlich durchführen. Maßstab für die Förderung in diesen Fällen ist die Zahl der Teilnehmer.
- In diesem Fall darf jedoch der Förderungsbetrag € 15.000,– p.a. je Maßnahme und Träger nicht übersteigen.
- Die Förderung soll je Maßnahme auf einen Zeitraum von höchstens drei Jahren begrenzt werden und wird in der Regel als nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt.
Wie verläuft das Entscheidungsverfahren?
- Zu einer Entscheidung über die jeweils vorliegenden Anträge tritt der Vorstand bei Bedarf in angemessener Frist zusammen. Die Entscheidung wird im freien Ermessen nach Sach- und Aktenlage getroffen. Der Vorstand ist nicht an irgendwelche Richtlinien anderer Institutionen gebunden.
- Sofern es dem Vorstand tunlich oder erforderlich erscheint, kann der Antragsteller/ die Antragstellerin zur mündlichen Anhörung geladen werden.
- Der Vorstand entscheidet in jedem Fall mit einfacher Stimmenmehrheit.
Wie sind die Darlehenskonditionen?
- Das Darlehen ist von dem Darlehensnehmer/der Darlehensnehmerin im möglichen Rahmen abzusichern.
- Die Darlehensgewährung kann mit Auflagen verknüpft werden.
- Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung des Darlehens oder der Gefährdung des Darlehenszweckes kann das jeweilige Restdarlehen fristlos zurückgefordert werden.
In diesem Fall können gegenüber dem Darlehensnehmer/ der Darlehensnehmerin auch Zinsansprüche geltend gemacht werden. - Der Vorstand kann in Ausnahmefällen von den vorstehenden Konditionen abweichen.
Wie sind die Modalitäten der Rückzahlung?
Bei den Stiftungsdarlehen handelt es sich grundsätzlich um zinslose Darlehen, die in der Regel nach einem zweijährigen tilgungsfreien Zeitraum innerhalb von sieben Jahren getilgt werden sollen. Ausnahmen stellen hier lediglich die nicht rückzahlbaren Zuschüsse dar, die keiner Tilgung bedürfen.
Wie sind die Zuschuss-Konditionen?
- Bei einer Beendigung des Studiums durch eine Diplom-/Magister-Prüfung mit einem „guten“ Ergebnis innerhalb der Regel-Studienzeit können bis zu 50 v.H. des Förderungsbetrages als Zuschuss gewährt werden. Entsprechendes gilt bei einer mindestens mit der Zensur „gut“ abgeschlossenen Dissertations-Prüfung.
- Sofern der Antragsteller/die Antragstellerin nachweist, dass er/sie in einem Zeitraum von 3 Jahren ab Existenzgründung zusätzlich einen neuen Ausbildungs- oder einen neuen Arbeitsplatz einrichtet, kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu € 5.000,– gewährt werden.
- Die Zuschussgewährung kann mit Auflagen verknüpft werden.
- Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung des Zuschusses oder der Gefährdung des Zuschusszweckes können der Zuschuss insgesamt oder Teile des Zuschusses fristlos zurückgefordert werden. In diesem Fall können gegenüber dem Darlehensnehmer / der Darlehensnehmerin ab dem Datum der Aufforderung zur Rückzahlung des Zuschusses oder von Zuschussteilen auch Zinsansprüche geltend gemacht werden.